Verhalten in der Natur

Folgende Regeln gelten in Deutschland und Dänemark:

  • Verlassen Sie die Wege nicht.

  • Das Betreten der Wälder ist nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet..

  • Führen Sie Ihren Hund an der Leine.

In Dänemark gelten hiervon abweichend folgende Regeln:

  • In staatlichen Wäldern ist es erlaubt, die Wege zu verlassen.

  • Die übrigen, nicht eingezäunten Privatflächen, mit Ausnahme von Landwirtschaftsflächen, dürfen von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang betreten werden (von November bis Februar von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang).

  • Beim Aufenthalt in Wäldern und anderen Gebieten muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden eingehalten werden.

Zum Verhalten in der Natur in Dänemark gibt es mehr Informationen unter:

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