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Verhalten in der Natur
Folgende Regeln gelten in Deutschland und Dänemark:
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Verlassen Sie die Wege nicht.
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Das Betreten der Wälder ist nur zwischen
Sonnenaufgang und Sonnenuntergang gestattet..
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Führen Sie Ihren Hund an der Leine.
In Dänemark gelten hiervon abweichend folgende Regeln:
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In staatlichen Wäldern ist es erlaubt, die Wege zu
verlassen.
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Die übrigen, nicht eingezäunten Privatflächen,
mit Ausnahme von Landwirtschaftsflächen, dürfen von 7 Uhr morgens
bis Sonnenuntergang betreten werden (von November bis Februar von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang).
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Beim Aufenthalt in Wäldern und anderen Gebieten
muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Gebäuden eingehalten
werden.
Zum Verhalten in der Natur in Dänemark gibt es mehr
Informationen unter:
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